Aufnahmekriterien

Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten, Leibeserzieher und Sportwissenschafter:

Die Modulserie orientiert sich an den Kriterien des Ausbildungsbeirats der asp in Abstimmung mit den jeweiligen deutschsprachigen Fachverbänden. In die Modulserie werden in erster Linie Psychologen, Psychotherapeuten, Leibeserzieher und Sportwissenschafter aufgenommen. Studenten, die kurz vor Abschluss ihres Studiums stehen und voraussichtlich im Laufe der Modulserie ihr Studium abschließen, können in Ausnahmefällen ebenfalls berücksichtigt werden. Mit Absolvierung des Lehrgangs erfüllen die Absolventen aus Deutschland und Österreich (Berufsgruppen: Psychologen und Sportwissenschafter) somit ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in die jeweiligen nationalen sportpsychologischen Expertenlisten

Trainer, Physiotherapeuten, Lebens- und Sozialberater, Sportmediziner etc.:
Personen, die sich eine besondere Qualifikation im Bereich des Leistungssports erworben haben bzw. die im Leistungssport auf internationalen Niveau tätig sind (Trainer, Physiotherapeuten, Lebens- und Sozialberater, Sportmediziner etc.) und ihr sportpsychologisches Wissen sowie ihre persönliche mentale Handlungskompetenz erweitern wollen, können sich ebenfalls bewerben und können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Da wir mit diesen Teilnehmern im Lehrgang bislang sehr positive Erfahrungen gemacht haben, können wir eine Bewerbung nur empfehlen. Wichtig: Teilnehmer aus diesem Personenkreis erhalten mit der Absolvierung der Modulserie jedoch nicht die Berechtigung, in die jeweiligen sportpsychologischen Expertenlisten aufgenommen zu werden, da Ihnen die primäre Berufsausbildung (z. Bsp. Diplomstudium Psychologie oder Universitätsstudium Sportwissenschaften/Leibeserziehung) fehlt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Lehrgangsbüro.

Berufsbild
Besonders in der mentalen Betreuung von Sportlern sind laufend unseriöse Beratungs- und Fortbildungsangebote von verschiedenen Personen und Institutionen zu registrieren. Die Modulserie wurde initiiert, um eine seriöse und qualitativ hochwertige sportpsychologische sowie mentale Beratung und Betreuung im Leistungssport zu gewährleisten.
In Deutschland darf sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 1985 AZ: I ZR 147/83) nur Psychologe nennen, wer ein Diplom in Psychologie hat. Der Verbraucher geht bei dieser Bezeichnung von einer Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie im Hauptfach aus. In Rechtskommentaren steht die Berufsbezeichnung (Psychologe bzw. Berufspsychologe) in Verbindung mit einem mindestens 5jährigen Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie. Der Verbraucher wird getäuscht, wenn Personen die Berufsbezeichnung führen, ohne diese akademische Qualifikation zu besitzen. Dem unberechtigten Führen dieser Berufsbezeichnung steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entgegen.
Durch das in Österreich gültige Psychologengesetz von 1990 (BGBl. Nr. 360) kann die Berufsbezeichnung "Sportpsychologe" nur von Personen mit abgeschlossenen Diplomstudium der Psychologie geführt werden. Die Berufsgruppe der Sportwissenschaftler, Leibeserzieher und Trainer kann bei entsprechender Qualifikation in ausgewählten sportpsychologischen Arbeitsbereichen tätig sein. Diese Berufsgruppe kann die Bezeichnung "Mentaltrainer" bzw. "Mentalcoach" führen..